Jeder hat Anspruch auf eine Hebamme

Die Hebammenhilfe steht jeder Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerin und stillenden Frau zu. Ebenso die Betreuung und Begleitung nach Verlusterfahrungen.

Sie ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie der Sozialämter.

 

Die erbrachten Leistungen werden der gesetzlichen Krankenkasse direkt von der Hebamme in Rechnung gestellt.

 

Jede Frau kann ohne ärztliche Überweisung Kontakt mit einer Hebamme aufnehmen - empfohlen wird dies bereits in der Frühschwangerschaft.

Bei einem Besuch in der Praxis oder einem Hausbesuch entstehen keine langen Wartezeiten. Ich nehme mir ausreichend Zeit für Euch und Euer Kind.

 

Eine Hebamme betreut während der ganzen Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit umfassend und persönlich. Dadurch entsteht ein Vertrauensverhältnis zwischen werdender Mutter und Hebamme, das sich positiv auf die Schwangerschaft, die Geburt und die Stillzeit auswirkt.

 

Meine einzelnen Angebote könnt Ihr der Rubrik "Leistungen" entnehmen.

 

 

 

Hebamme

Jördis Otto

 

 

Betreuungsgebiet

Friedrichshain

 

 

 

Anfragen bitte per Kontaktformular